Kontakt u. Buchung - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des SoccerDome-Rhein-Sieg können dem

Aushang im Empfangsbereich entnommen werden.

Einschränkungen der Öffnungszeit werden frühzeitig bekannt

gegeben.

 

2. Fussball


2.1 Allgemeines

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar. Dieser

Mietvertrag unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

SoccerDome Rhein-Sieg. Der Vermieter behält sich das Recht vor,

unter Berücksichtigung einer Benachrichtigung an den Mieter

mindestens 48 Stunden vorher zugeteilte Platznummern zu ändern,

bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in Anspruch zu

nehmen.

 

2.2 Spieleinheit

Die Platzmiete wird für die Spieleinheit von 60 Minuten berechnet.

Die Spielzeiten beginnen zur vollen Stunde. Maßgebend für Spiel-

anfang und Spielende ist die Uhr im Empfangsbereich. Nach der

ersten gebuchten Stunde ist auch eine Verlängerung der Buchung

im Halbstundenrhythmus möglich. Der Preis für jede weitere halbe

Stunde beträgt den hälftigen Anteil der vollen Stunde. Wird über die

gebuchte Zeit hinaus gespielt, so wird jede angefangene halbe

Stunde berechnet

 

2.3 Einzelstunden

Buchungen von Einzelstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte

Einzelstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt werden. Sollte ein(e)

Kunde(in) die gebuchte Stunde nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch

auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Stunde noch nicht

bezahlt, so erhält er/sie eine Rechnung über den Mietpreis.

Gebuchte Stunden können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei

storniert werden. Bei späterer Absage erfolgt die volle Berechnung.

 

Bei rechtsverbindlich gebuchten Events (Turnieren, Firmenevents, etc.) muss eine schriftliche Stornierung 4 Wochen vor Eventdatum erfolgen, anderenfalls wird die vereinbarte Hallenmiete in Rechnung gestellt.

 

2.4 Abonnements

Abonnement–Buchungen werden nur durch Abschluss eines

Abonnementen–Vertrages entgegengenommen. Sie sind damit

rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum.

Der Vertrag für ein Abonnement ist auf Anfrage im Center ersichtlich.

Die Geschäftsbedingungen für Abonnements sind dem Vertrag zu

entnehmen.

2.5 Preise

Es gelten die jeweils im Empfangsbereich ausliegenden Preise.

 

 

2.6 Beleuchtung

Die Beleuchtung für die Plätze ist im Preis enthalten. Bälle und

Leibchen werden, nach Verfügbarkeit, kostenlos nur gegen Pfand

herausgegeben.


3. allgemeine Benutzungsvorschriften

 

3.1 Benutzungsvorschriften

Mit Betreten der Außen- und Innenanlagen des SoccerDome

Rhein-Sieg werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie

die Hallenordnung wirksam und angenommen.

 

3.2 Hallenordnung

Die Anlagen des SoccerDome-Rhein-Sieg sind schonend und pfleglich

zu behandeln.

  1. Die Anlagen des SoccerDome-Rhein-Sieg sind schonend und pfleglich zu behandeln.
  2. Der einzelne Benutzer haftet für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtungsgegenstände und der Baulichkeiten.
  3. Schäden und Verunreinigungen sind am Empfang sofort zu
    melden.
  4. Das Mitbringen von Tieren in den Hallenbereich ist nicht gestattet.
  5. Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch den SoccerDome-Rhein-Sieg.
  6. Fundsachen sind unverzüglich am Empfang abzuliefern. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  7. Glasflaschen, Büchsen und sonstige Behälter sowie eigene Getränke und Speisen dürfen nicht mitgebracht werden.
  8. Rauchen ist im Hallenbereich generell nicht gestattet.
  9. Das Fußballspielen ist nur auf den Kunstrasenplätzen und nicht im übrigen Hallenbereich und anderen Räumlichkeiten gestattet.
  10. Jeder Besucher und Benutzer des SoccerDome-Rhein-Sieg hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Verweisung eines Besuchers wird ein eventuell erhobenes Eintrittsgeld bzw. die Platzmiete nicht erstattet. Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
  11. Das Betreten der Fußballfelder erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser hat als Erster die Halle zu betreten und darf sie als Letzter erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung überzeugt hat.
  12. SoccerDome-Rhein-Sieg übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder Besuchern aus der Benutzung der Halle erwachsen.
  13. Die Benutzer haften für Schäden an dem SoccerDome-Rhein-Sieg, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.
  14. Die Spielfelder dürfen nur mit sauberem Schuhwerk und geeigneten Sportschuhen (keine Metallstollenschuhe) betreten werden.
  15. Das Tragen von Schmuck jeglicher Art z.B. Uhren, Ketten usw... ist während des spielens untersagt.
  16. Geräte und Einrichtungen des SoccerDome-Rhein-Sieg dürfen nur Ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.
  17. Die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen dürfen nur über das Personal des SoccerDome-Rhein-Sieg bedient werden.
  18. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden, ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen könnten.
  19. Die Spielflächen werden videoüberwacht. Jeder Spieler erteilt dem SoccerDome-Rhein-Sieg die stillschweigende Erklärung, dass Sie uns jegliche Art der Veröffentlichung Ihrer Fotos gestatten und hieraus keinerlei Ansprüche stellen.
  20. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen erfolgt ein sofortiger Verweis aus dem SoccerDome-Rhein-Sieg einhergehend mit den damit rechtlich verbundenen Konsequenzen.
  21. Mit Betreten der Fußballhalle erkennt jeder Spieler die Hallenordnung an.

 

 

4. Buchungen

 

4.1  Weitere Buchungen

Kindergeburtstage, Firmenevents und Event-Paketen jeglicher Art

unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils

zugrunde liegenden Vertrags oder Anmeldeformulars, welches vor

der Veranstaltung vom Kunden zu unterschreiben ist.

 

4.2 Online Buchungen

Gemäß (§ 15 TMG Nutzungsdaten) wird Ihre IP-Adresse im Online-

buchungsformular mitgesendet.

 

 

5. Hausrecht / Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des

Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen

Mitarbeiter und Aushilfen, externen Veranstaltern , dem Eigen-

tümer des Geländes und des Centers, die Besucher, Mitspieler

und Helfer, Behörden, Sponsoren bzw. juristische oder natürliche

Personen, die mit der Organisation auf dem Gelände in Verbindung

stehen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der

SoccerDome-Rhein-Sieg bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-,

Sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage,

auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem

Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht ins-

besondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an

Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen gleich welcher Art sowie

bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.

 

 

6. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen

notwendig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren

Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung

des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot

verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten

Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht. Die Geltend-

machung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetz-

lichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

 

 

7. Fotos

Mit dem Betreten des SoccerDome-Rhein-Sieg erklärt sich jede Person

damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso

erklärt sich jede Person damit einverstanden, Abbildungen seiner Person

auf unser Internetseite www.SoccerDome-Rhein-Sieg.de oder in sonstigen

Werbeträgern wie z.B. Flyer, Plakate, Broschüren, etc. veröffentlicht zu

sehen und keinerlei Ansprüche hieraus zu ziehen.

 

 

8. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien vereinbarter Gerichtsstand

Siegburg.

 

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen

keinen Einfluss.


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News

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